Zum Hauptinhalt springen
BAUBIT
FunktionenPreiseMonteur-AppRatgeberWarum baubit
LoginKostenlos testen
  1. START/
  2. RATGEBER/
  3. VERZUGSZINSEN UND ZAHLUNGSFRISTEN FÜR HANDWERKER

RATGEBER

Verzugszinsen und Zahlungsfristen für Handwerker

Wann gerät ein Kunde in Verzug, wie hoch sind Verzugszinsen und wann gilt die 40-Euro-Pauschale? Alle Regeln nach BGB einfach erklärt für dein Handwerk.

Von Robinson Laha, Gründer von baubit. Zuletzt geprüft am 5. Juli 2026.

Verzug tritt ein durch Mahnung oder ein im Vertrag kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel (§ 286 BGB). Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang gerät dein Kunde in Verzug, bei Verbrauchern aber nur mit Hinweis darauf. Verzugszinsen liegen bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, ohne Verbraucher bei 9 Prozentpunkten.

baubit kostenlos testen →Funktionen ansehen

01

Wann ein Kunde in Verzug gerät

Verzug heißt: Dein Kunde zahlt nicht rechtzeitig, obwohl die Forderung fällig ist. Erst ab Verzug stehen dir Verzugszinsen und Zusatzkosten zu. Nach § 286 BGB gibt es zwei Wege in den Verzug. Entweder du mahnst nach Eintritt der Fälligkeit, dann beginnt der Verzug mit der Mahnung. Oder im Vertrag steht ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel, etwa ein festes Datum. Dann gerät dein Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, sobald dieser Tag verstrichen ist. Wichtig: Ein nur einseitig auf die Rechnung gedrucktes Zahlungsziel reicht dafür allein nicht, das Datum muss vereinbart sein.

  • ✓Weg 1: Mahnung nach Fälligkeit, Verzug ab Zugang der Mahnung
  • ✓Weg 2: kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel im Vertrag, Verzug ohne Mahnung
  • ✓Verzug ist die Voraussetzung für Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale

02

Die 30-Tage-Regel und der Hinweis an Verbraucher

§ 286 Absatz 3 BGB gibt eine zusätzliche Grenze: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät dein Kunde in Verzug, auch ohne separate Mahnung. Wichtig ist der Unterschied bei Privatkunden. Gegenüber einem Verbraucher greift diese automatische 30-Tage-Regel nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hast. Fehlt der Hinweis, brauchst du gegenüber Privatkunden weiterhin eine Mahnung oder ein vereinbartes festes Zahlungsziel. Bei Geschäftskunden gilt die 30-Tage-Regel auch ohne diesen Hinweis.

  • ✓Frist läuft ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung, nicht ab Rechnungsdatum
  • ✓Verbraucher: 30-Tage-Automatik nur mit ausdrücklichem Hinweis in der Rechnung
  • ✓Geschäftskunden: 30-Tage-Regel greift auch ohne Hinweis

03

Wann deine Forderung überhaupt fällig ist

Bevor Verzug entstehen kann, muss die Forderung fällig sein. § 271 BGB sagt: Ist keine Zeit für die Zahlung bestimmt und ergibt sie sich auch nicht aus den Umständen, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen. Bei Werkleistungen, dem Normalfall im Handwerk, wird deine Vergütung allerdings grundsätzlich erst mit der Abnahme durch den Kunden fällig (§ 641 BGB). In der Praxis setzt du zusätzlich ein klares Zahlungsziel, etwa 14 Tage ab Rechnung, damit beide Seiten Klarheit haben. Dieses Ziel ist dann die Fälligkeit, ab der die Verzugsregeln greifen.

  • ✓Werkleistungen werden grundsätzlich mit der Abnahme fällig (§ 641 BGB)
  • ✓Ein vereinbartes Zahlungsziel legt die Fälligkeit auf dieses Datum
  • ✓Erst nach Fälligkeit kann Verzug beginnen

04

Wie hoch die Verzugszinsen sind

Die Höhe der Verzugszinsen regelt § 288 BGB. Sie ist nicht fix, sondern hängt vom Basiszinssatz ab und davon, ob ein Verbraucher beteiligt ist. Ist dein Kunde ein Verbraucher, beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Bei Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, also reines B2B, sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für die Entgeltforderung. Der Basiszinssatz selbst ist keine feste Zahl: Er wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und ändert sich nach § 247 BGB zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Rechne also immer mit dem aktuell gültigen Basiszinssatz.

  • ✓Verbraucher beteiligt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte pro Jahr
  • ✓Kein Verbraucher beteiligt (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte pro Jahr
  • ✓Basiszinssatz ändert sich halbjährlich, aktuellen Wert bei der Deutschen Bundesbank prüfen
Verzugszinssatz nach § 288 BGB
Wer ist beteiligtVerzugszinssatz pro Jahr
Verbraucher (Privatkunde)Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Kein Verbraucher (B2B)Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte

05

So rechnest du Verzugszinsen aus

Die Formel ist immer gleich: offener Betrag mal Zinssatz pro Jahr mal Tage im Verzug, geteilt durch 365. Der Zinssatz ist dabei der Basiszinssatz plus die passende Anzahl Prozentpunkte. Ein Beispiel mit Platzhalter: Liegt der Basiszinssatz bei B und dein Privatkunde schuldet dir den Betrag X für T Tage, dann sind die Zinsen X mal (B plus 5) Prozent mal T geteilt durch 365. Setze für B den tagesaktuellen Basiszinssatz der Bundesbank ein. Bei einem Geschäftskunden rechnest du statt 5 mit 9 Prozentpunkten. Kleinbeträge bringen oft wenig Zinsen, aber der formale Verzug öffnet dir den Weg zur 40-Euro-Pauschale und zu weiteren Verzugskosten.

  • ✓Formel: Betrag x Zinssatz pro Jahr x Tage / 365
  • ✓Zinssatz = aktueller Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte
  • ✓Zinsen laufen ab dem Tag nach Verzugseintritt bis zur Zahlung

06

Die 40-Euro-Pauschale bei Geschäftskunden

Wenn dein säumiger Kunde kein Verbraucher ist, hast du nach § 288 Absatz 5 BGB zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro. Sie kommt zu den Verzugszinsen obendrauf und soll deinen Aufwand mit der Beitreibung abdecken. Wichtig: Diese Pauschale gilt nur bei Geschäftskunden, nicht gegenüber Privatkunden. Auch wenn ihr Raten- oder Teilzahlung vereinbart habt, bleibt der Anspruch auf die Pauschale bestehen. Sie wird zudem auf einen darüber hinausgehenden Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Ein vertraglicher Ausschluss dieser Pauschale ist im Regelfall unwirksam.

  • ✓40 Euro zusätzlich, nur wenn der Schuldner kein Verbraucher ist
  • ✓Gilt auch bei Teil- oder Ratenzahlungen einer Entgeltforderung
  • ✓Wird auf weiteren Schadensersatz für Rechtsverfolgung angerechnet

07

Was bei Privat- und Geschäftskunden unterschiedlich ist

Die Regeln klingen kompliziert, weil das Gesetz zwischen Verbrauchern und Geschäftskunden trennt. Diese Übersicht fasst die Punkte zusammen, die du im Alltag brauchst. So siehst du auf einen Blick, was bei deinem Privatkunden und was bei deinem B2B-Auftrag gilt.

  • ✓Verbraucher: Verzugszinsen Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte, keine 40-Euro-Pauschale, 30-Tage-Automatik nur mit Hinweis
  • ✓Geschäftskunde: Verzugszinsen Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte, 40-Euro-Pauschale, 30-Tage-Regel auch ohne Hinweis
  • ✓In beiden Fällen ist ein vereinbartes festes Zahlungsziel die einfachste Grundlage
Privat- gegen Geschäftskunde im Überblick
PunktVerbraucherGeschäftskunde
VerzugszinssatzBasiszinssatz + 5 ProzentpunkteBasiszinssatz + 9 Prozentpunkte
40-Euro-Pauschaleneinja
30-Tage-Automatiknur mit Hinweis in der Rechnungauch ohne Hinweis

08

Wie hilft dir baubit beim Mahnen und bei Fristen

baubit nimmt dir das Büro rund um deine Forderungen ab und erklärt dir die Schritte, ohne dass du Jura studieren musst. Du schreibst deine Angebote und Rechnungen direkt in baubit, inklusive XRechnung, und hinterlegst dabei dein Zahlungsziel. Bleibt eine Rechnung offen, führt dich das dreistufige Mahnwesen durch die Erinnerung bis zur Mahnung, sodass du den Verzug sauber dokumentierst. Welche Rechnungen noch offen oder überfällig sind, behältst du im Mahnwesen und in der Rechnungsübersicht im Blick. Den passenden Verzugszinssatz musst du am Ende selbst mit dem tagesaktuellen Basiszinssatz einsetzen oder im Zweifel rechtlich klären lassen, denn baubit trifft keine rechtlichen Wertungen für deinen Einzelfall. Was buchhalterisch passiert, übergibst du per DATEV-, Lexware-Office- oder CSV-Export an deine Steuerkanzlei.

  • ✓Angebote und Rechnungen inklusive XRechnung mit hinterlegtem Zahlungsziel
  • ✓Dreistufiges Mahnwesen von der Erinnerung bis zur Mahnung
  • ✓Offene Posten im Mahnwesen und in der Rechnungsübersicht im Blick
  • ✓Export per DATEV, Lexware Office oder CSV für deine Steuerkanzlei

DIREKT MIT BAUBIT UMSETZEN

  • →Mahnung schreiben als Handwerker
  • →Rechnung schreiben als Handwerker
  • →Angebot schreiben als Handwerker

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen

F.01Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?▾

Ab dem Eintritt des Verzugs. Das ist der Fall, wenn du nach Fälligkeit gemahnt hast, ein im Vertrag kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel verstrichen ist oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang. Bei Verbrauchern greift die 30-Tage-Automatik nur, wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen hast.

F.02Wie hoch sind die Verzugszinsen genau?▾

Nach § 288 BGB sind es bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr und bei Geschäften ohne beteiligten Verbraucher 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank, er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli.

F.03Steht mir die 40-Euro-Pauschale auch bei Privatkunden zu?▾

Nein. Die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB gilt nur, wenn der säumige Schuldner kein Verbraucher ist, also bei Geschäftskunden. Bei Privatkunden bleibt es bei den Verzugszinsen und gegebenenfalls weiteren nachgewiesenen Kosten.

F.04Brauche ich immer eine erste Mahnung, bevor Verzug eintritt?▾

Nicht zwingend. Eine Mahnung ist ein Weg in den Verzug. Hast du ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, gerät dein Kunde auch ohne Mahnung in Verzug, sobald dieser Tag verstrichen ist. Auch die 30-Tage-Regel kann Verzug ohne Mahnung auslösen.

F.05Warum nennt ihr keinen festen Verzugszinssatz in Prozent?▾

Weil er sich aus dem Basiszinssatz plus den festen Prozentpunkten zusammensetzt und der Basiszinssatz halbjährlich wechselt. Eine feste Zahl wäre schnell veraltet. Setze für deine Berechnung immer den tagesaktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ein.

Quellen

  • § 286 BGB (Verzug des Schuldners)
  • § 288 BGB (Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden)
  • § 271 BGB (Leistungszeit)
  • § 641 BGB (Fälligkeit der Vergütung beim Werkvertrag)
  • § 247 BGB (Basiszinssatz)
  • Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 5. Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sind deine Steuerkanzlei und das Finanzamt maßgeblich.

Passt dazu

  • Abschlags- und Schlussrechnung am Bau→
  • Zeiterfassung→
  • Auftragsverwaltung→
  • Einsatzplanung→
  • Handwerker-App→
  • Baustellendokumentation→

Jetzt mit baubit starten

Trag dich ein, wir richten deinen Zugang ein und melden uns persönlich.

BAUBIT

Handwerkersoftware aus der Praxis für Chef und Monteur. Angebote per Sprachnotiz, Monteur-App, E-Rechnungen empfangen und die Übergabe ans Steuerbüro, alles in einem System.

Demo anfragen

Lösungen

  • Software fürs Elektrohandwerk
  • Software für SHK-Betriebe
  • DGUV V3 Prüfprotokolle

Funktionen

  • Zeiterfassung
  • Auftragsverwaltung
  • Einsatzplanung
  • Handwerker-App
  • Baustellendokumentation
  • KI-Belegerfassung
  • KI-Angebot per Sprachnotiz
  • Materialverwaltung
  • Angebotssoftware
  • Rechnungsprogramm
  • E-Rechnung: Empfang und Versand
  • Übergabe ans Steuerbüro
  • Betriebsanalyse
  • Mitarbeiterverwaltung

Ratgeber

  • E-Rechnung im Handwerk: Pflicht ab wann?
  • GoBD im Handwerk einfach erklärt
  • Rechnung schreiben als Handwerker
  • Angebot schreiben als Handwerker
  • Kunde zahlt nicht: richtig mahnen
  • Alle Ratgeber

Unternehmen

  • Warum baubit
  • Über baubit
  • Die Monteur-App
  • Handwerkersoftware aus OWL

Baubit – Handwerkersoftware aus der Praxis, für das Handwerk.

ImpressumDatenschutz