RATGEBER
Kunde zahlt nicht: so mahnst du als Handwerker richtig
Wenn der Kunde nicht zahlt: ab wann Verzug eintritt (§ 286 BGB), wie du richtig mahnst, welche Verzugszinsen du verlangen darfst (§ 288 BGB) und die 40-Euro-Pauschale bei Geschäftskunden.
Von Robinson Laha, Gründer von baubit. Zuletzt geprüft am 13. Juni 2026.
Zahlt ein Kunde nicht, darfst du ab Verzug Verzugszinsen verlangen, bei Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro. Rechtlich reicht eine einzige Mahnung, üblich sind drei Stufen von der freundlichen Zahlungserinnerung bis zur letzten Frist. Hilft das nicht, folgt das gerichtliche Mahnverfahren.
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn ein Kunde nicht zahlt, musst du das nicht hinnehmen, und du musst auch kein Inkasso-Profi sein. Sobald dein Kunde in Verzug ist, darfst du Verzugszinsen verlangen, bei Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale. Eine Mahnung reicht rechtlich schon, üblich sind drei Stufen.
- Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein (§ 286 BGB), bei Privatkunden nur mit Hinweis auf der Rechnung.
- Eine Mahnung genügt rechtlich, drei Stufen sind kaufmännisch üblich.
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte (Privat) oder 9 Prozentpunkte (Geschäft) über dem Basiszinssatz.
- Bei Geschäftskunden zusätzlich 40 Euro Pauschale (§ 288 BGB).
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Ab wann ist dein Kunde in Verzug?
Verzug bedeutet: Der Kunde zahlt trotz fälliger Rechnung nicht. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein (§ 286 BGB), ganz ohne Mahnung. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn du auf der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hast. Früher kommst du in Verzug, wenn du den Kunden mahnst oder ein Zahlungsdatum vereinbart wurde. Ein nur einseitig auf die Rechnung gedrucktes Zahlungsziel reicht dafür allein nicht.
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Brauchst du mehrere Mahnungen?
Rechtlich reicht eine einzige Mahnung, manchmal sogar gar keine. In der Praxis hat sich aber ein dreistufiges Vorgehen eingebürgert: erst eine freundliche Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung mit Frist, zuletzt eine letzte Mahnung vor weiteren Schritten. Jede Mahnung sollte die Rechnungsnummer, den offenen Betrag, eine neue Frist und deine Bankverbindung nennen.
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Welche Verzugszinsen darfst du verlangen?
Ist dein Kunde in Verzug, stehen dir Verzugszinsen zu (§ 288 BGB). Bei Privatkunden sind das 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäftskunden 9 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben, du rechnest also den jeweils gültigen Satz plus deinen Aufschlag.
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40-Euro-Pauschale bei Geschäftskunden
Bei Rechnungen an andere Unternehmer darfst du bei Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen (§ 288 Absatz 5 BGB), unabhängig von der Höhe der Forderung. Sie soll deinen Aufwand für die Beitreibung abdecken. Bei Privatkunden gilt diese Pauschale nicht.
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Was, wenn weiter nichts kommt?
Zahlt der Kunde trotz Mahnungen nicht, kannst du das gerichtliche Mahnverfahren nutzen und einen Mahnbescheid beantragen. Das geht ohne Anwalt und ist günstiger als eine Klage. Widerspricht der Kunde nicht, beantragst du den Vollstreckungsbescheid und hast damit einen Titel in der Hand. Spätestens hier lohnt sich oft ein kurzer Blick mit deiner Kanzlei oder einem Anwalt.
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Wie hilft dir baubit beim Mahnen?
Mahnen ist unangenehm und kostet Zeit, beides will dir baubit abnehmen. baubit zeigt dir, welche Rechnungen offen und überfällig sind, und führt dich durch ein dreistufiges Mahnwesen, von der Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung. Du musst nicht wissen, wie eine Mahnung formuliert sein muss, baubit macht den Vorschlag, du verschickst ihn.
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HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen
F.01Ab wann ist ein Kunde in Verzug?
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein (§ 286 BGB). Bei Privatkunden nur, wenn du auf der Rechnung darauf hingewiesen hast. Früher geht es mit einer Mahnung oder einem vereinbarten Zahlungsdatum.
F.02Muss ich dreimal mahnen?
Nein. Rechtlich reicht eine Mahnung, manchmal sogar keine. Das dreistufige Vorgehen aus Zahlungserinnerung, Mahnung und letzter Mahnung ist nur kaufmännisch üblich, keine Pflicht.
F.03Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Nach § 288 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Privatkunden und 9 Prozentpunkte bei Geschäftskunden. Der Basiszinssatz wird halbjährlich neu festgelegt.
F.04Darf ich als Handwerker Mahngebühren verlangen?
Du darfst deinen tatsächlichen Verzugsschaden geltend machen, etwa Porto und Material, sowie Verzugszinsen. Pauschale Mahngebühren müssen sich am echten Aufwand orientieren und dürfen nicht überzogen sein.
F.05Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Bei Verzug eines Geschäftskunden darfst du nach § 288 Absatz 5 BGB zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen, unabhängig von der Höhe der Forderung. Bei Privatkunden gilt sie nicht.
Quellen
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. Juni 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall ist im Zweifel rechtlicher Rat maßgeblich.
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