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Angebot schreiben als Handwerker: was reingehört

Wie du als Handwerker ein sauberes Angebot schreibst: der Unterschied zum Kostenvoranschlag, die Bindung nach § 145 BGB, was reingehört und wann ein Kostenvoranschlag Geld kosten darf.

Von Robinson Laha, Gründer von baubit. Zuletzt geprüft am 5. Juli 2026.

Ein Angebot ist bindend: Nimmt dein Kunde es an, steht der Vertrag. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen meist unverbindlich, kann aber als Festpreis vereinbart werden. In ein sauberes Angebot gehören eine klare Leistungsbeschreibung, Einzel- und Gesamtpreis mit Umsatzsteuer, eine Gültigkeitsdauer und die Zahlungsbedingungen, damit hinterher kein Streit entsteht.

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01

Das Wichtigste in Kürze

Ein Angebot ist mehr als eine Preisliste: Nimmt dein Kunde es an, steht der Vertrag. Ein Kostenvoranschlag dagegen ist nur eine Schätzung und nicht bindend. Du musst kein Jurist sein, um ein sauberes Angebot zu schreiben, ein paar Punkte sollten aber drin stehen, damit hinterher kein Streit entsteht.

  • ✓Angebot angenommen heißt: Vertrag steht (§ 145 BGB).
  • ✓Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, nicht verbindlich.
  • ✓Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos, außer ihr vereinbart etwas anderes.
  • ✓Eine klare Leistungsbeschreibung und eine Bindefrist ersparen dir Ärger.

02

Angebot oder Kostenvoranschlag, wo ist der Unterschied?

Beide Wörter werden im Alltag oft gleich benutzt, rechtlich ist es aber ein Unterschied. Ein Angebot ist ein verbindlicher Antrag: Sagt dein Kunde Ja, ist der Auftrag rechtlich geschlossen, zu genau den Preisen und Leistungen, die du genannt hast. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung der voraussichtlichen Kosten und gerade nicht verbindlich. Du kannst einen Kostenvoranschlag aber zur Festpreisvereinbarung machen, dann gilt der Preis als bindend.

03

Was in ein gutes Angebot gehört

Anders als bei der Rechnung schreibt das Gesetz für ein Angebot keine festen Pflichtangaben vor. Damit es im Streitfall trägt und der Kunde es versteht, sollten aber diese Punkte drin stehen:

  • ✓Dein Betrieb und der Kunde mit Anschrift.
  • ✓Eine klare Beschreibung der Leistung, am besten nach Positionen.
  • ✓Einzelpreise oder ein Pauschalpreis, jeweils mit Umsatzsteuer oder dem Kleinunternehmer-Hinweis.
  • ✓Eine Bindefrist, also bis wann dein Angebot gilt.
  • ✓Zahlungsbedingungen und der voraussichtliche Ausführungszeitraum.

04

Wie verbindlich ist dein Angebot?

Dein Angebot bindet dich nach § 145 BGB so lange, wie du es offen lässt. Deshalb gehört eine Bindefrist hinein, zum Beispiel vier Wochen. Ohne Frist gilt eine angemessene Zeit, was schnell zu Streit führt. Innerhalb der Frist kannst du nicht einfach den Preis erhöhen, wenn der Kunde annimmt. Material wird teurer? Dann nimm einen Hinweis auf oder halte die Bindefrist kurz.

05

Darf ein Kostenvoranschlag Geld kosten?

Im Zweifel nein. Nach § 632 BGB ist ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten, solange ihr nichts anderes vereinbart habt. Willst du ihn berechnen, etwa weil eine genaue Aufnahme vor Ort viel Zeit kostet, musst du den Kunden vorher klar darauf hinweisen. Wichtig ist außerdem: Zeichnet sich ab, dass die Arbeit den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt, musst du den Kunden unverzüglich darauf hinweisen (§ 649 BGB), sonst riskierst du Ärger ums Geld.

06

Wie schreibst du Angebote mit baubit?

Das Büro soll dich nicht aufhalten. Mit baubit erstellst du Angebote mit Positionen, Preisen und Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer-Hinweis und verknüpfst sie mit dem passenden Auftrag. Noch schneller geht es per Sprachnotiz: Du sprichst dein Angebot direkt von der Baustelle ein, die KI transkribiert es, gleicht die Leistungen mit deinem Katalog ab und erstellt daraus einen Angebotsentwurf, den du prüfst und freigibst. Sagt der Kunde zu, machst du aus dem Angebot mit wenigen Klicks die Rechnung, ohne alles neu zu tippen. So bleibst du beim Handwerk und das Papier läuft nebenbei mit.

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  • →Rechnung schreiben als Handwerker
  • →Auftragsverwaltung für Handwerker

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen

F.01Ist ein Angebot verbindlich?▾

Ja. Ein Angebot ist nach § 145 BGB ein verbindlicher Antrag. Nimmt dein Kunde es innerhalb der Bindefrist an, kommt der Vertrag zu den genannten Preisen und Leistungen zustande.

F.02Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?▾

Ein Angebot ist verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist nur eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Ein Kostenvoranschlag kann aber als Festpreis vereinbart und damit verbindlich gemacht werden.

F.03Darf ein Handwerker für einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?▾

Im Zweifel nicht. Nach § 632 BGB ist ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten, außer es wurde vorher etwas anderes vereinbart oder du weist den Kunden ausdrücklich auf die Kosten hin.

F.04Wie lange ist mein Angebot gültig?▾

So lange, wie du es in der Bindefrist offen lässt, zum Beispiel vier Wochen. Ohne Bindefrist gilt eine angemessene Zeit, was unklar ist. Eine klare Frist im Angebot schützt dich.

F.05Muss ein Angebot bestimmte Pflichtangaben enthalten?▾

Nein, das Gesetz schreibt für ein Angebot keine festen Pflichtangaben vor. Sinnvoll sind aber eine klare Leistungsbeschreibung, Preise mit Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer-Hinweis und eine Bindefrist.

Quellen

  • § 145 BGB (Bindung an den Antrag)
  • § 632 BGB (Vergütung, Kostenanschlag)
  • § 649 BGB (Kostenanschlag)

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 5. Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall ist im Zweifel rechtlicher Rat maßgeblich.

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