RATGEBER
Skonto auf Handwerkerrechnungen: ausweisen, berechnen, verbuchen lassen
Skonto auf der Handwerkerrechnung richtig ausweisen und berechnen: Formulierung, Rechenbeispiel mit 2 Prozent, Vereinbarungspflicht und die Wirkung auf die Umsatzsteuer.
Von Robinson Laha, Gründer von baubit. Zuletzt geprüft am 5. Juli 2026.
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, zum Beispiel 2 Prozent bei Zahlung binnen 14 Tagen statt 30 Tage netto. Skonto muss vorher vereinbart sein; eine vereinbarte Abrede gehört nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf die Rechnung. Zieht dein Kunde es, mindert sich nach § 17 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage, und die Umsatzsteuer wird entsprechend berichtigt.
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Was Skonto überhaupt ist
Skonto ist ein Preisnachlass, den du deinem Kunden gewährst, wenn er die Rechnung besonders schnell zahlt. Typisch sind 2 oder 3 Prozent vom Rechnungsbetrag, wenn das Geld innerhalb einer kurzen Frist auf deinem Konto ist, zum Beispiel binnen 14 Tagen. Zahlt der Kunde später, gilt der volle Betrag bis zum normalen Zahlungsziel. Für dich ist Skonto ein Werkzeug, um schneller an dein Geld zu kommen. Du verzichtest auf einen kleinen Teil der Summe und bekommst dafür Liquidität statt langer Wartezeit oder Mahnungen.
- Skonto = Rabatt fürs schnelle Zahlen, freiwillig von dir gewährt
- Üblich sind 2 bis 3 Prozent bei einer kurzen Skontofrist
- Ziel: schneller Geldeingang statt langem Zahlungsziel
02
Skonto muss vereinbart sein
Skonto entsteht nicht von allein. Dein Kunde darf nur dann etwas abziehen, wenn ihr das vorher vereinbart habt oder du es auf der Rechnung anbietest. Ohne eine solche Abrede ist ein eigenmächtiger Skontoabzug schlicht eine Unterzahlung, und der Restbetrag bleibt offen. Am saubersten ist es, das Skonto bereits im Angebot oder Auftrag zu nennen und es dann auf der Rechnung zu wiederholen. So weiß der Kunde von Anfang an, was er bei schneller Zahlung sparen kann, und ihr habt im Streitfall eine klare Grundlage.
- Kein vereinbartes Skonto = kein Abzugsrecht für den Kunden
- Zieht der Kunde unberechtigt Skonto, bleibt die Differenz eine offene Forderung
- Am besten schon im Angebot ankündigen und auf der Rechnung wiederholen
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So weist du Skonto auf der Rechnung aus
Eine bestimmte Skonto-Formulierung schreibt das Gesetz nicht vor, du bist in der Wortwahl frei. Hast du aber Skonto vereinbart, musst du diese Entgeltminderung nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf der Rechnung angeben. Ein Hinweis genügt, der genaue Skontobetrag muss nicht ausgerechnet werden. Wichtig ist, dass es eindeutig ist: Höhe des Nachlasses in Prozent, die Frist und der normale Zahlungstermin. Vermeide schwammige Angaben wie nur sofort, weil dann unklar bleibt, bis wann genau der Abzug gilt. Nenne ein konkretes Datum oder eine Tagesfrist ab Rechnungsdatum.
- Eine vereinbarte Skonto-Abrede gehört nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf die Rechnung, die Formulierung ist frei
- Ein Hinweis reicht, den Skontobetrag musst du nicht beziffern
- Immer angeben: Prozentsatz, Skontofrist, normales Zahlungsziel
04
Rechenbeispiel: 2 Prozent Skonto durchgerechnet
Nimm eine Rechnung über 1.000 Euro netto plus 19 Prozent Umsatzsteuer, also 1.190 Euro brutto. Du bietest 2 Prozent Skonto bei Zahlung binnen 14 Tagen, sonst 30 Tage netto. Der Skontobetrag berechnet sich vom Bruttobetrag: 2 Prozent von 1.190 Euro sind 23,80 Euro. Zahlt dein Kunde fristgerecht, überweist er 1.166,20 Euro. In diesem Skontobetrag steckt auch ein Anteil Umsatzsteuer, denn der Nachlass mindert das Entgelt und damit die Steuer. Genau das musst du beim Steuerbetrag berücksichtigen, sobald das Skonto tatsächlich gezogen wurde.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Nettobetrag | 1.000,00 Euro |
| Umsatzsteuer 19 Prozent | 190,00 Euro |
| Bruttobetrag (volle Zahlung) | 1.190,00 Euro |
| Skonto 2 Prozent vom Brutto | 23,80 Euro |
| Zahlbetrag bei Skontonutzung | 1.166,20 Euro |
05
Skonto und die Umsatzsteuer
Solange offen ist, ob dein Kunde Skonto zieht, weist du die Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag aus. Zieht er es dann tatsächlich, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Nach § 17 Abs. 1 UStG muss der Unternehmer den geschuldeten Steuerbetrag berichtigen, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert hat. Im Beispiel mindert sich das Entgelt um den Nettoanteil des Skontos, und entsprechend sinkt die abzuführende Umsatzsteuer. Die Korrektur erfolgt in dem Zeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist, also wenn die skontierte Zahlung eingeht. Wie diese Berichtigung konkret in deiner Buchführung abgebildet wird, entscheidet deine Steuerkanzlei.
- Bis zur Zahlung: volle Umsatzsteuer auf den ungekürzten Betrag
- Bei tatsächlichem Skontoabzug: Entgeltminderung nach § 17 Abs. 1 UStG
- Die Steuerkorrektur fällt in den Zeitraum des Geldeingangs
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Lohnt sich Skonto für dich?
Skonto kostet dich Geld, gibt dir aber schneller Liquidität und spart Mahnaufwand. Faustregel: Rechne, was der Nachlass dich gemessen an der gewonnenen Zeit kostet, und vergleiche das mit dem Wert, früher über das Geld zu verfügen. Bei knapper Kasse oder vielen Spätzahlern kann sich Skonto klar lohnen. Hast du ohnehin solvente Kunden, die pünktlich zahlen, verschenkst du damit nur Marge. Lege deine Skontosätze deshalb bewusst fest und nicht pauschal für jeden Auftrag gleich.
- Vorteil: schnellerer Geldeingang, weniger Mahnungen
- Nachteil: der Nachlass schmälert deine Marge
- Skonto gezielt anbieten, nicht pauschal auf jede Rechnung
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Wie hilft dir baubit bei Skonto und Rechnungen?
baubit nimmt dir das Büro rund um deine Rechnungen ab. Du schreibst Angebote und Rechnungen direkt im System, inklusive E-Rechnung im XRechnung-Format, und hinterlegst deine Zahlungsbedingungen samt Skontosatz und Skontofrist direkt am Vorgang. Bleibt eine Rechnung offen, läuft das dreistufige Mahnwesen für dich. In der monatlichen Finanzübersicht siehst du eine grobe EÜR-Vorschau, und über den DATEV-, Lexware-Office- oder CSV-Export kommen deine Daten dort an, wo sie verbucht werden. baubit erfasst und bereitet auf, die steuerliche Verbuchung deines Skontos übernimmt deine Steuerkanzlei.
- Angebote und Rechnungen inklusive XRechnung direkt in baubit
- Dreistufiges Mahnwesen für offene Forderungen
- DATEV-, Lexware-Office- und CSV-Export für deine Steuerkanzlei
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HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen
F.01Muss ich Skonto auf der Rechnung anbieten?
Nein, Skonto anzubieten ist freiwillig. Du entscheidest, ob und in welcher Höhe du einen Nachlass für schnelle Zahlung gewährst. Hast du aber Skonto vereinbart, gehört dieser Hinweis nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf die Rechnung.
F.02Darf mein Kunde Skonto ziehen, auch wenn nichts vereinbart war?
Nein. Ohne Vereinbarung oder ein Skontoangebot auf der Rechnung hat dein Kunde kein Recht auf den Abzug. Zieht er trotzdem etwas ab, bleibt die Differenz eine offene Forderung, die du nachfordern kannst.
F.03Rechne ich Skonto vom Netto- oder vom Bruttobetrag?
Üblich ist der Abzug vom Bruttobetrag der Rechnung. Bei 1.190 Euro brutto und 2 Prozent Skonto sind das 23,80 Euro, der Kunde zahlt also 1.166,20 Euro. Im Nachlass steckt damit auch ein Anteil Umsatzsteuer.
F.04Was passiert mit der Umsatzsteuer, wenn Skonto gezogen wird?
Zieht dein Kunde das Skonto, sinkt das Entgelt und damit die Bemessungsgrundlage. Nach § 17 Abs. 1 UStG musst du den geschuldeten Steuerbetrag berichtigen. Wie das in deiner Buchführung abgebildet wird, klärt deine Steuerkanzlei.
F.05Gibt es eine gesetzliche Pflichtformulierung für Skonto?
Eine bestimmte Formulierung schreibt das Gesetz nicht vor. Eine vereinbarte Entgeltminderung wie Skonto muss aber nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf der Rechnung angegeben werden. Ein Hinweis mit Prozentsatz, Skontofrist und normalem Zahlungsziel genügt, den Betrag musst du nicht beziffern.
Quellen
- § 17 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage)
- § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG (vereinbarte Entgeltminderung als Pflichtangabe)
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 5. Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sind deine Steuerkanzlei und das Finanzamt maßgeblich.
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