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Stundensatz berechnen als Handwerker

So berechnest du deinen Stundensatz als Handwerker: produktive Stunden ermitteln, alle Kosten einrechnen und einen Gewinnzuschlag aufschlagen. Mit Rechenbeispiel und den häufigsten Fehlern.

Von Robinson Laha, Gründer von baubit. Zuletzt geprüft am 13. Juni 2026.

Einen gesetzlichen Stundensatz gibt es nicht. Du berechnest ihn aus deinen Jahreskosten geteilt durch die produktiven Stunden, plus einem Gewinnzuschlag. Weil Urlaub, Krankheit, Fahrten und Lager abgehen, bleiben von rund 2.000 bezahlten oft nur 1.200 bis 1.400 verrechenbare Stunden. Der Mindestlohn ist nur die Lohn-Untergrenze.

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Das Wichtigste in Kürze

Es gibt keinen gesetzlichen Stundensatz. Deinen rechnest du aus deinen eigenen Kosten und deinen produktiven Stunden aus, nicht nach dem, was die Konkurrenz nimmt. Der größte Fehler ist, nur den Lohn zu sehen und die vielen unproduktiven Stunden sowie die Gemeinkosten zu vergessen.

  • ✓Ein gesetzlicher Stundensatz existiert nicht, der Mindestlohn ist nur die Lohn-Untergrenze.
  • ✓Rechne mit produktiven Stunden, nicht mit allen bezahlten Stunden.
  • ✓Alle Kosten gehören rein: Lohn plus Nebenkosten, Gemeinkosten und dein Unternehmerlohn.
  • ✓Auf die Selbstkosten kommt ein Gewinnzuschlag, sonst arbeitest du ohne Polster.

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Warum der reine Lohn nicht reicht

Wenn dein Geselle 25 Euro in der Stunde kostet, ist das längst nicht dein Stundensatz. Auf den Lohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, dazu zahlst du auch Urlaub, Feiertage und Krankheitstage, an denen kein Geld reinkommt. Obendrauf laufen die Gemeinkosten des Betriebs: Werkstatt, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkzeug, Büro und Telefon. Und schließlich willst du selbst etwas verdienen und ein Polster für magere Monate haben. All das muss über die wenigen wirklich verrechenbaren Stunden wieder hereinkommen.

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Schritt 1: Die produktiven Stunden ermitteln

Produktiv sind nur die Stunden, die du einem Kunden in Rechnung stellst. Von den rund 2.000 bezahlten Jahresstunden eines Vollzeit-Mitarbeiters gehen Urlaub, Feiertage und Krankheit ab. Den gesetzlichen Mindesturlaub regelt § 3 Bundesurlaubsgesetz. Danach fallen weitere Stunden für Fahrten, Materialholen, Lager, Angebote und Aufräumen an, die kein Kunde bezahlt. Was übrig bleibt, sind oft nur 1.200 bis 1.400 produktive Stunden im Jahr. Genau mit dieser kleineren Zahl musst du rechnen.

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Schritt 2: Alle Kosten zusammenrechnen

Jetzt zählst du zusammen, was der Betrieb pro Mitarbeiter im Jahr wirklich kostet. Dazu gehören die Personalkosten inklusive aller Lohnnebenkosten, der anteilige Gemeinkostenblock und ein kalkulatorischer Unternehmerlohn für dich, falls du selbst mitarbeitest.

  • ✓Personalkosten: Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Umlagen.
  • ✓Gemeinkosten: Werkstatt, Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Büro, Software, Steuerberatung.
  • ✓Unternehmerlohn: ein angemessener Betrag für deine eigene Arbeitsleistung.

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Schritt 3: Selbstkosten und Gewinnzuschlag

Teilst du die Jahreskosten durch die produktiven Stunden, bekommst du deinen Selbstkostensatz. Das ist der Punkt, an dem du gerade plus minus null arbeitest. Damit am Ende etwas hängen bleibt und du Rücklagen bilden kannst, schlägst du einen Gewinnzuschlag auf, üblich sind oft zehn bis zwanzig Prozent. Das Ergebnis ist dein Angebots-Stundensatz, mit dem du kalkulieren solltest.

Vereinfachtes Rechenbeispiel für einen angestellten Gesellen (deine Zahlen weichen ab; arbeitest du selbst mit, kommt dein Unternehmerlohn hinzu)
PositionBeispielwert
Bezahlte Jahresstundenrund 2.000 Stunden
abzüglich Urlaub, Feiertage, Krankheitrund 400 Stunden
abzüglich unproduktiver Zeiten (Fahrten, Lager, Angebote)rund 380 Stunden
= produktive Stundenrund 1.220 Stunden
Personalkosten inklusive Nebenkostenrund 54.000 Euro
anteilige Gemeinkostenrund 18.000 Euro
= Jahreskostenrund 72.000 Euro
Selbstkostensatz (72.000 geteilt durch 1.220)rund 59 Euro pro Stunde
zuzüglich Gewinnzuschlag (10 Prozent)rund 65 Euro pro Stunde

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Häufige Fehler bei der Kalkulation

An diesen Stellen verrechnen sich die meisten Betriebe, oft zu ihren eigenen Ungunsten.

  • ✓Zu viele produktive Stunden ansetzen und so den Satz künstlich kleinrechnen.
  • ✓Die Gemeinkosten vergessen und nur mit den Personalkosten kalkulieren.
  • ✓Den eigenen Unternehmerlohn nicht einplanen.
  • ✓Sich am Preis der Konkurrenz orientieren statt an den eigenen Kosten.
  • ✓Den Mindestlohn mit dem Stundensatz verwechseln, der Mindestlohn ist nur die Lohn-Untergrenze.

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Wie hilft dir baubit bei der Kalkulation?

Die ehrlichste Zahl ist die, die aus deinem echten Betrieb kommt. Mit baubit erfassen deine Monteure ihre Zeiten direkt auf der Baustelle und buchen sie auf den jeweiligen Auftrag. So siehst du, wie viele Stunden ein Auftrag wirklich gekostet hat, statt zu schätzen. Die Nachkalkulation pro Auftrag zeigt dir den Deckungsbeitrag, also was nach Material und Lohn übrig bleibt. Diese echten Zahlen sind die Grundlage, auf der du deinen Stundensatz ehrlich prüfen und nachschärfen kannst.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen

F.01Gibt es einen gesetzlichen Stundensatz für Handwerker?▾

Nein. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Stundensatz gibt es nicht. Du berechnest ihn aus deinen eigenen Kosten und deinen produktiven Stunden. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die Untergrenze für den Lohn, nicht dein Verrechnungssatz.

F.02Was sind produktive Stunden?▾

Produktiv sind nur die Stunden, die du einem Kunden berechnest. Von den rund 2.000 bezahlten Jahresstunden gehen Urlaub, Feiertage, Krankheit sowie unproduktive Zeiten wie Fahrten, Lager und Angebote ab. Oft bleiben nur 1.200 bis 1.400 Stunden übrig.

F.03Wie hoch sollte der Gewinnzuschlag sein?▾

Ein gesetzlicher Wert existiert nicht. Üblich sind oft zehn bis zwanzig Prozent auf die Selbstkosten, damit Rücklagen und Gewinn entstehen. Der passende Zuschlag hängt von deinem Markt und deinem Risiko ab.

F.04Warum ist mein Stundensatz höher als der Lohn meiner Mitarbeiter?▾

Weil der Lohn nur ein Teil der Kosten ist. Dazu kommen Lohnnebenkosten, bezahlte Ausfallzeiten, die Gemeinkosten des Betriebs und dein Gewinn. All das muss über die wenigen produktiven Stunden wieder hereinkommen.

Quellen

  • § 3 Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaub)
  • Mindestlohn ab 2026 (BMAS)

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. Juni 2026 wieder und ist eine betriebswirtschaftliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten Beispielwerte sind Annahmen und ersetzen keine eigene Kalkulation.

Passt dazu

  • Belege ans Steuerbüro übergeben→
  • Skonto auf Handwerkerrechnungen→
  • Verzugszinsen und Zahlungsfristen→
  • Abschlags- und Schlussrechnung am Bau→
  • Zeiterfassung→
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