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Kleinunternehmerregelung im Handwerk: lohnt sie sich?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) im Handwerk: die neuen Grenzen seit 2025 (25.000 und 100.000 Euro), was sie bedeutet, Vor- und Nachteile und worauf du auf der Rechnung achten musst.

Von Robinson Laha, Gründer von baubit. Zuletzt geprüft am 13. Juni 2026.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und sparst dir die Voranmeldungen, bekommst dafür aber keine Vorsteuer zurück. Seit 2025 gelten 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr; wird die laufende Grenze überschritten, entfällt die Befreiung sofort.

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Das Wichtigste in Kürze

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und sparst dir die Voranmeldungen, dafür bekommst du auch keine Vorsteuer zurück. Seit 2025 gelten neue Grenzen. Ob sich die Regelung lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Material und Investitionen du hast und ob deine Kunden Privatleute oder Betriebe sind.

  • ✓Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • ✓Dafür kein Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe.
  • ✓Grenzen seit 2025: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
  • ✓Auf die Rechnung gehört der Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer.

02

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nimmt kleinen Betrieben den Umsatzsteuer-Aufwand ab. Du schreibst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer, musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und in der Regel keine Voranmeldungen abgeben. Seit 2025 gelten deine Umsätze dabei als steuerbefreit, das ist eine Anpassung an EU-Recht. Der Haken: Du kannst dir die Umsatzsteuer aus deinen eigenen Einkäufen nicht als Vorsteuer zurückholen.

03

Die Grenzen seit 2025

Seit 2025 darfst du die Regelung nutzen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro steigt. Als Gründer ohne Vorjahr zählt im ersten Jahr allein die Grenze von 25.000 Euro. Wichtig und neu: Überschreitest du die 100.000 Euro mitten im Jahr, fällt die Steuerbefreiung sofort ab diesem Umsatz weg, nicht erst im nächsten Jahr. Den Umsatz im Blick zu behalten, lohnt sich also.

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Vor- und Nachteile fürs Handwerk

Der Vorteil ist die Einfachheit: kein Umsatzsteuer-Kram, weniger Bürokratie, und für Privatkunden bist du oft günstiger, weil keine Umsatzsteuer aufschlägt. Der Nachteil trifft dich, wenn du viel Material kaufst oder größer investierst, denn die Vorsteuer daraus bekommst du nicht zurück. Arbeitest du vor allem für andere Betriebe, ist die Regelung oft weniger attraktiv, weil Geschäftskunden die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer abziehen könnten.

05

Was muss auf die Rechnung?

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört auf die Rechnung ein Hinweis, dass du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist. Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibst du weiterhin an. Beim Versenden von E-Rechnungen bist du als Kleinunternehmer vom Ausstellen befreit, empfangen können musst du sie aber.

06

Wie hilft dir baubit als Kleinunternehmer?

Du sollst dich nicht mit Steuerlogik herumschlagen. baubit kennt die Kleinunternehmer-Einstellung und stellt deine Rechnungen passend aus, ohne Umsatzsteuer und mit einem Kleinunternehmer-Hinweis. Deine Belege erfasst du per Foto, und über den Export bekommt deine Steuerkanzlei eine saubere Grundlage. So bleibt das Steuerthema klein und du beim Handwerk.

DIREKT MIT BAUBIT UMSETZEN

  • →Rechnung schreiben als Handwerker
  • →E-Rechnung im Handwerk: Pflicht ab wann?

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen

F.01Was ist die Kleinunternehmerregelung?▾

Eine Vereinfachung nach § 19 UStG: Du weist keine Umsatzsteuer aus, führst keine ab und gibst keine Voranmeldungen ab. Im Gegenzug kannst du dir keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen.

F.02Wie hoch sind die Grenzen 2025 und 2026?▾

Seit 2025 gilt: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro. Als Gründer ohne Vorjahr zählt im ersten Jahr nur die 25.000-Euro-Grenze. Diese Grenzen gelten auch 2026.

F.03Was passiert, wenn ich die 100.000 Euro im Jahr überschreite?▾

Dann entfällt die Steuerbefreiung sofort ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, nicht erst im Folgejahr. Ab da musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

F.04Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im Handwerk?▾

Oft ja, wenn du wenig Material und Investitionen hast und vor allem für Privatkunden arbeitest. Bei hohen Materialkosten oder vielen Geschäftskunden ist sie wegen des fehlenden Vorsteuerabzugs häufig nachteilig.

F.05Was muss auf die Rechnung eines Kleinunternehmers?▾

Keine Umsatzsteuer, dafür ein Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibst du weiterhin an.

Quellen

  • § 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer)
  • § 34a UStDV (Rechnungen von Kleinunternehmern)

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. Juni 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sind deine Steuerkanzlei und das Finanzamt maßgeblich.

Passt dazu

  • Betriebsausgaben absetzen als Handwerker→
  • Stundensatz berechnen als Handwerker→
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  • Skonto auf Handwerkerrechnungen→
  • Verzugszinsen und Zahlungsfristen→
  • Abschlags- und Schlussrechnung am Bau→

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