RATGEBER
Betriebsausgaben absetzen als Handwerker
Welche Betriebsausgaben du als Handwerker absetzen kannst, wann Werkzeug sofort abziehbar ist (geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro), was nur teilweise zählt und warum es ohne Beleg keinen Abzug gibt.
Von Robinson Laha, Gründer von baubit. Zuletzt geprüft am 13. Juni 2026.
Betriebsausgaben sind alle betrieblich veranlassten Kosten (§ 4 Abs. 4 EStG) und mindern deinen Gewinn. Selbstständig nutzbares Werkzeug bis 800 Euro netto setzt du sofort ab, Teureres schreibst du über die Nutzungsdauer ab. Geschenke an Geschäftspartner zählen nur bis 50 Euro, Bewirtung zu 70 Prozent. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt nichts an.
01
Das Wichtigste in Kürze
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Sie mindern deinen Gewinn und damit deine Steuer. Vieles kannst du sofort absetzen, Werkzeug und Geräte über 800 Euro netto musst du abschreiben. Einige Ausgaben zählen nur teilweise, und ohne Beleg erkennt das Finanzamt nichts an.
- Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Kosten (§ 4 Abs. 4 EStG).
- Werkzeug und Geräte bis 800 Euro netto: im Jahr der Anschaffung komplett absetzbar.
- Teurere Anschaffungen schreibst du über die Nutzungsdauer ab (AfA).
- Geschenke an Geschäftspartner nur bis 50 Euro, Bewirtung nur zu 70 Prozent.
- Ohne Beleg kein Abzug. Buchungsbelege bewahrst du seit 2025 acht Jahre auf.
02
Was sind Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Sie ziehst du in deiner Einnahmenüberschussrechnung von den Einnahmen ab, übrig bleibt der Gewinn, den du versteuerst. Je sauberer du deine betrieblichen Kosten erfasst, desto weniger Steuer zahlst du auf Geld, das eigentlich schon wieder im Betrieb steckt. Privates gehört nicht dazu, und bei gemischt genutzten Dingen zählt nur der betriebliche Anteil.
03
Typische Betriebsausgaben im Handwerk
Im Handwerk kommt über das Jahr einiges zusammen. Das sind die Posten, die fast jeder Betrieb hat:
- Material und Waren, die du verarbeitest oder weiterberechnest.
- Werkzeug, Maschinen und Geräte.
- Fahrzeugkosten für den Firmenwagen oder Transporter (Sprit, Wartung, Versicherung, Steuer).
- Arbeitskleidung und Schutzausrüstung.
- Miete und Nebenkosten für Werkstatt oder Lager.
- Telefon, Internet und Software für den Betrieb.
- Versicherungen für den Betrieb, Beiträge zur Innung und zur Berufsgenossenschaft.
- Fortbildung, Fachliteratur und Lehrgänge.
- Steuerberatung und Kosten fürs Büro.
04
Werkzeug und Geräte: sofort absetzen oder abschreiben?
Ob du eine Anschaffung sofort komplett absetzt oder über Jahre verteilst, hängt vom Preis ohne Umsatzsteuer ab. Liegt er bis 800 Euro, ist es ein geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG und im Jahr der Anschaffung voll abziehbar. Teureres schreibst du über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Statt des Sofortabzugs kannst du für alle Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro eines Jahres auch einen Sammelposten bilden und ihn über fünf Jahre verteilen (§ 6 Abs. 2a EStG). Dieses Wahlrecht gilt aber einheitlich fürs ganze Jahr: Entscheidest du dich dafür, ist der Sofortabzug für die Güter dieser Spanne gesperrt. Welcher Weg günstiger ist, klärst du am besten mit deiner Steuerkanzlei.
| Netto-Anschaffungskosten | So setzt du es ab |
|---|---|
| bis 800 Euro | Im Jahr der Anschaffung komplett absetzbar (geringwertiges Wirtschaftsgut, § 6 Abs. 2 EStG) |
| über 800 Euro | Über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben (AfA) |
| 250 bis 1.000 Euro | Wahlweise Sammelposten über fünf Jahre, dann aber einheitlich für alle Güter dieser Spanne im Jahr (§ 6 Abs. 2a EStG) |
05
Diese Ausgaben zählen nur teilweise oder gar nicht
Ein paar Kosten erkennt das Finanzamt nur begrenzt an. Hier lohnt es sich, genau hinzusehen, damit du nichts ansetzt, was später wieder herausfällt.
- Geschenke an Geschäftspartner: abziehbar nur bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr (netto bei Vorsteuerabzug, sonst brutto). Wird die Grenze überschritten, ist gar nichts abziehbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
- Bewirtung aus geschäftlichem Anlass: nur 70 Prozent der angemessenen Kosten sind abziehbar, und nur mit einem ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
- Geldbußen, Geldstrafen und ähnliche Sanktionen sind nicht abziehbar.
- Gemischt genutzte Dinge wie ein privat mitgenutztes Handy zählen nur mit dem betrieblichen Anteil.
06
Ohne Beleg kein Abzug
Jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg, sonst erkennt sie das Finanzamt im Zweifel nicht an. Die Belege müssen zudem den GoBD entsprechen, also vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar abgelegt sein. Buchungsbelege bewahrst du seit 2025 acht Jahre auf. Wer Rechnungen im Auto sammelt und am Jahresende sucht, verschenkt bares Geld, weil Belege fehlen oder unleserlich sind.
07
Häufige Fehler
Die meisten verschenkten Abzüge entstehen nicht durch große Posten, sondern durch Schludrigkeit im Alltag.
- Belege gehen verloren oder verblassen, bis sie unleserlich sind.
- Kleinbeträge wie Parkgebühren oder Kleinmaterial werden gar nicht erst erfasst.
- Werkzeug über 800 Euro wird sofort voll abgesetzt statt korrekt abgeschrieben.
- Privates und Betriebliches wird vermischt, ohne den Anteil sauber zu trennen.
08
Wie hilft dir baubit dabei?
Du sollst dich nicht am Jahresende durch einen Schuhkarton voller Belege wühlen. Mit baubit fotografierst du deine Belege sofort, die KI liest die wichtigen Daten aus, und alles liegt geordnet und auffindbar im System statt verstreut im Auto. In deiner monatlichen Finanzübersicht siehst du Einnahmen und Ausgaben beisammen, die Belege kannst du nach Kategorie ordnen, und über den DATEV-Export bekommt deine Steuerkanzlei eine saubere Grundlage. Was am Ende absetzbar ist, entscheidet deine Kanzlei, aber sie hat dank baubit alle Belege vollständig vor sich.
DIREKT MIT BAUBIT UMSETZEN
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen
F.01Was sind Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Sie mindern deinen Gewinn und damit deine Steuer. Privates gehört nicht dazu, bei gemischter Nutzung zählt nur der betriebliche Anteil.
F.02Bis zu welchem Betrag kann ich Werkzeug sofort absetzen?
Bis 800 Euro netto ist eine Anschaffung ein geringwertiges Wirtschaftsgut und im Jahr des Kaufs komplett absetzbar (§ 6 Abs. 2 EStG). Teureres schreibst du über die Nutzungsdauer ab. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich, den du dann aber einheitlich für alle Anschaffungen dieser Spanne im Jahr wählst.
F.03Wie viel kann ich für Bewirtung und Geschenke absetzen?
Bewirtung aus geschäftlichem Anlass ist nur zu 70 Prozent der angemessenen Kosten abziehbar. Geschenke an Geschäftspartner zählen nur bis 50 Euro pro Empfänger und Jahr, liegt der Wert darüber, entfällt der Abzug ganz (§ 4 Abs. 5 EStG).
F.04Brauche ich für jede Betriebsausgabe einen Beleg?
Ja. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt eine Ausgabe im Zweifel nicht an. Die Belege müssen GoBD-konform abgelegt sein, Buchungsbelege bewahrst du seit 2025 acht Jahre auf.
Quellen
- § 4 EStG (Betriebsausgaben)
- § 6 EStG (Bewertung, geringwertige Wirtschaftsgüter)
- § 147 AO (Aufbewahrungsfristen)
- BMF-Schreiben GoBD (AO-Handbuch, Anhang 64)
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 13. Juni 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Ob eine Ausgabe in deinem konkreten Fall abziehbar ist, entscheiden deine Steuerkanzlei und das Finanzamt.
Jetzt mit baubit starten
Trag dich ein, wir richten deinen Zugang ein und melden uns persönlich.
